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6-Tages-Seminar

Vertiefung im Familien- und Erbrecht

Termine:

  • Freitag, 28.04.2028 | 10:00 – 17:00 Uhr Präsenz
  • Freitag, 05.05.2028 | 10:00 – 17:00 Uhr Online
  • Freitag, 12.05.2028 | 10:00 – 17:00 Uhr Online
  • Samstag, 13.05.2028 | 10:00 – 17:00 Uhr Online
  • Freitag, 19.05.2028 | 10:00 – 17:00 Uhr Online
  • Samstag, 20.05.2028 | 10:00 – 17:00 Uhr Online

Umfang: 36 Stunden

Referent/in: RAin und Notarin Maraike Lehnhoff, Ahrensburg

820,00 €
inkl. MwSt.

Beschreibung

Prüfungsbereich „Familien- und Erbrecht“ (§ 5)

1. Einführung in die Vertiefung des Familien- und Erbrechts im Notariat

  • Abgrenzung zum Grundkurs (Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat)
  • Besonderheiten komplexer Sachverhalte, insbesondere mit Auslandsbezug

2. Entwerfen von Regelungen zum Güterrecht, zum Versorgungsausgleich und zum nachehelichen Unterhalt in vorsorgenden Eheverträgen sowie im Trennungs- und Scheidungsfall, auch in Fällen mit Auslandsbezug (§ 5 Satz 2 Nummer 1)

  • Auf Güterstand, Ehegattenunterhalt und Versorgungsausgleich anwendbares Recht in Fällen mit Auslandsbezug bestimmen, Möglichkeiten der Rechtswahl kennen und umsetzen
  • Güterrechtliche Regelungen entwerfen, auch in Fällen mit Auslandsbezug
  • Vereinbarungen zum Ehegattenunterhalt entwerfen, auch in Fällen mit Auslandsbezug
  • Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich entwerfen, auch in Fällen mit Auslandsbezug 

3. Entwerfen von Regelungen zur Partnerschaft nicht miteinander verheirateter Personen (§ 5 Satz 2 Nummer 2)

  • Regelungen über gemeinsam genutzte Immobilien entwerfen, insbesondere Darlehensvereinbarungen bei festgelegter Miteigentumsquote, Ausschluss der Aufhebung der Miteigentümergemeinschaft, Vorkaufsrechte unter Miteigentümern, Ankaufs- und Erwerbsrechte unter Miteigentümern, Wohnungsrecht bzw. Nießbrauch für den Nicht- oder Miteigentümer
  • Regelungen zur Vermögenszuordnung entwerfen
  • Regelungen betreffend Unterhalt und Altersvorsorge entwerfen
  • Regelungen zur wechselseitigen Haftung entwerfen
  • Vollmachten entwerfen
  • Verfügungen von Todes wegen entwerfen

4. Entwerfen von Verfügungen von Todes wegen unter Berücksichtigung von Besonderheiten wie gesellschaftsvertraglichen Bindungen, Auslandsbezug, Patchwork-Familienkonstellationen oder sonstigen sozialrechtlichen Sachverhalten (§ 5 Satz 2 Nummer 3)

  • Vererblichkeit von Gesellschaftsanteilen prüfen, insbesondere gesellschaftsvertragliche Vorgaben
  • Auf Rechtsnachfolge von Todes wegen anwendbares Recht in Fällen mit Auslandsbezug bestimmen, Möglichkeiten der Rechtswahl kennen und umsetzen
  • Verfügungen von Todes wegen in Patchwork-Familienkonstellationen entwerfen
  • Verfügungen von Todes wegen zugunsten von Menschen mit Behinderung entwerfen
  • Verfügungen von Todes wegen zugunsten von ver- oder überschuldeten Menschen entwerfen

5. Erkennen und Berücksichtigen von rechtlichen Besonderheiten der Testamentsvollstreckung und der Vor- und Nacherbfolge bei der Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden (§ 5 Satz 2 Nummer 4)

  • Wirkung der Testamentsvollstreckung kennen und bei Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden berücksichtigen, insbesondere bei Kaufverträgen, Erbauseinandersetzungen oder Vermächtniserfüllungen
  • Wirkung der Vor- und Nacherbfolge kennen und bei der Vorbereitung und Abwicklung von Urkunden berücksichtigen, insbesondere bei Kaufverträgen, Erbauseinandersetzungen oder Vermächtniserfüllungen

6. Vorbereiten und Abwickeln von Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen sowie von Zuwendungsverzichts- und Erbschaftskaufverträgen (§ 5 Satz 2 Nummer 5)

  • Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzicht unterscheiden
  • Erb-, Pflichtteils- und Zuwendungsverzichte vorbereiten und abwickeln, insbesondere Erbverzichte im Zentralen Testamentsregister registrieren
  • Rechtliche Grundlagen des Erbschaftskaufs kennen
  • Erbschaftskaufverträge vorbereiten und abwickeln, insbesondere Sicherung von Leistung und Gegenleistung sowie Vorkaufsrechte der Miterben berücksichtigen

7. Erfassen und Berücksichtigen der aktuellen rechtlichen Entwicklungen (§ 5 Satz 2 Nummer 6)

  • Gesetzliche Neuerungen und Gerichtsentscheidungen kennen, insbesondere Rundschreiben der Notarkammern und Notarkassen sowie notarspezifische Fachzeitschriften
  • Änderung vorhandener Muster und Merkblätter veranlassen

8. Anwenden der Bestimmungen des notariellen Berufsrechts und des Beurkundungsrechts (§ 5 Satz 2 Nummer 7)

  • Vertiefung der Inhalte des Grundkurses (Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat), insbesondere Amtspflichten, persönliche Einschränkungen der Beteiligten und Anwendbarkeit des Geldwäschegesetzes
  • Besonderheiten bei komplexen familien- und erbrechtlichen Vorgängen

9. Anwenden kostenrechtlicher Bestimmungen und Ermitteln von Geschäftswerten sowie Erstellen von Kostenberechnungen für komplexe Vorgänge einschließlich des Einzugs der Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften (§ 5 Satz 2 Nummer 8)

  • Komplexe Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen bewerten, insbesondere Rechtswahlen
  • Regelungen zur Partnerschaft nicht miteinander verheirateter Personen bewerten
  • Komplexe Verfügungen von Todes wegen bewerten
  • Erb-, Pflichtteilsverzichts- und Zuwendungsverzichtsverträge sowie Erbschaftskaufverträge bewerten
  • Kostenberechnungen auf der Grundlage der Geschäftswert- und Gebührenvorschriften erstellen
  • Kosten unter Berücksichtigung der Fälligkeits- und Verjährungsvorschriften einziehen