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Seminare & Fortbildungen

Mitarbeiterseminare

Spezielle Sachverhalte GNotKG zur Gebührenoptimierung

Datum:

19.04.2024

Uhrzeit:

10.00 bis 17.00 Uhr

Dauer:

6 Zeitstunden

Referent/Dozent:

Frank Tondorf, Notariatsleiter, Essen

Kosten 120,00 

Teilnehmerdaten*

Bitte tragen Sie Name und Vorname des/der geplanten Teilnehmers*in ein. (Pflichtfeld)

Inhalte / Beschreibung

Diese Veranstaltung richtet sich an alle Anwender des GNotKG. Die in der Praxis häufig vorkommenden Themenfelder, Immobilienkauf, Überlassungsvertrag, Eheverträge- und Ehescheidungsfolgevereinbarungen sowie Gesellschaftsverträge und Übertragung von Anteilen an Kapitalgesellschaften/Kommanditgesellschaften und schlussendlich letztwillige Verfügungen von Todes wegen werden in ihrer Komplexität dargestellt und auf Besonderheiten hingewiesen um fehlerhafte Abrechnungen zu vermeiden und das Gebührenaufkommen der Notarstelle zu optimieren.

Immobilienkauf

  • Verfügungsbeschränkungen
  • Erwerbs- und Vorkaufsrechte, insbesondere im Hinblick auf Sicherung von Verfügungsbeschränkungen
  • Grundbuchberichtigung und Erbauseinandersetzung
  • Auflassung vom schuldrechtlichen Teil trennen, Rechtsprechung BGH
  • Kaufpreisoptionen

Überlassungsvertrag

  • korrekte Gegenüberstellung der Leistungen der Vertragsparteien
  • vorbehaltene Rechte, Bewertungen
  • Rückforderungsrechte
  • verschiedene Beurkundungsgegenstände

Eheverträge- und Scheidungsvereinbarungen güterrechtliche Regelungen

  • Aufhebung
  • Unterhaltsvereinbarungen
  • Regelungen Versorgungsausgleich
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • prozessuale Erklärungen
  • Regelungen betreffend Kinder
  • Regelungen betreffend Ehewohnung
  • Vermögensauseinandersetzungen
  • sonstige Vereinbarungen

Gesellschaftsverträge und Kaptalübertragungen

  1. Bedeutung der Bilanz für die Wertberechnung
  2. Bewertung von Gesellschaftsverträgen, Änderungen vor Eintragung in das Register
  3. Vermögensverwaltende Gesellschaften Besonderheiten bei der Wertbestimmung

letztwillige Verfügungen von Todes wegen

  1. Gesamtrechtsnachfolge(Sonderrechtsnachfolge
  2. Aufhebung
  3. Verbindung zu Erklärungen unter Lebenden

 

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