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Seminare & Fortbildungen

Mitarbeiterseminare

Geldwäscheprävention

Datum:

12.06.2024

Uhrzeit:

10.00 bis 17.00 Uhr

Dauer:

6 Zeitstunden

Referent/Dozent:

Notariatsleiter André Elsing, Hamburg

Kosten 120,00 

Teilnehmerdaten*

Bitte tragen Sie Name und Vorname des/der geplanten Teilnehmers*in ein. (Pflichtfeld)

Inhalte / Beschreibung

I.    Änderungen durch das Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetzes

I.1  Neue Bundesoberbehörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität:

      Das Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF)  

I.2  Neues Ermittlungszentrum Geldwäsche (EZG) wird errichtet

I.3  Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung (ZfS) und Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU) gebündelt in der BBF

I.4 Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht (ZfG) im BBF

I.5  Errichtung eines Immobilientransaktionsregisters

I.6  Zum Geldwäscheermittlungsgesetz (GwEG)

I.7  Schutz der Berufsgeheimnisträger, Zeugnisverweigerungsrecht der Rechtsanwälte und Notare

I.8  Einschränkung von Grundrechten nach GG (Körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person, Fernmeldegeheimnis, Freizügigkeit, Unverletzlichkeit der Wohnung

I.9  Einsatz der Künstlichen Intelligenz (Gut) gegen die Künstliche Intelligenz (Böse)?

II.   Änderungen des Geldwäschegesetzes

II.1 Das Immobilientransaktionsregister: Zweck, Einrichtung

II.2 Inhalt des Registers

II:3 Auskunft aus dem Register

II.4 Datenverarbeitung und Verordnungsermächtigung

II.5 Führung des Immobilientransaktionsregisters

II.6 Unterstützung der Aufsichtsbehörden bei Aufsichtsmaßnahmen

II.7 Nachweise bei Zweifeln an der Vertretungsberechtigung der Personen, die Angaben zu wirtschaftlich Berechtigen melden müssen

II.8 Vertretung einer Gesellschaft oder Vereinigung für Meldungen ausschließlich noch durch eine bestimmte vorgegebene Person wird ermöglich (§ 18a GwG)

II.9 Freiwillige Übermittlung der Eigentums- und Kontrollstruktur an die registerführende Stelle des Transparenzregisters ab 2025

III.   Neue Anzeigepflichten der Gerichte, Behörden und Notare

III.1               Anzeige betr. Daten, die gem. § 18 Abs. 1 und 2. GrEStG

III.2               Anzeige entbehrlich nur bei Kaufpreisen bis 20.000 Euro

III.3               Aktuelles

IV.   Das Barzahlungsverbot § 16a GwG

IV.1                Rückblick Praxis

IV.2               Aktuelle Probleme

IV.3               Musterformulierungen

V.   Übersichtstabelle geldwäscherechtlicher Pflichten des Notars

VI.  Die Geldwäschemeldepflichtverordnung

VI.1               Die einzelnen Meldetatbestände

VI.2               Erläuterungen

VI.3               Organisationsbogen

VII. Wirtschaftlich Berechtigte, Aktuelles und Beispiele

Je nach Aktualität können sich Änderungen noch ergeben

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