Inhalte / Beschreibung
Das im Gesetzgebungsverfahren befindliche Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung steht kurz vor seiner Verkündung. Damit wird entweder in diesem Jahr spätestens aber Anfang 2025 der optionale Weg eröffnet sein, nach Wahl des Amtsträgers Niederschriften sowie Vermerkurkunden entweder in Papierform oder in digitaler Form zu erstellen. Diese Veranstaltung gibt einen ersten Überblick über die damit verbundenen Änderungen im BGB, BeurkG und NotAktVV. Viele Arbeitsschritte werden sich verändern. Vor allem wird, unabhängig von der Errichtung der Erklärungen in Papierform oder in digitaler Form, der Abwicklungsprozess bei vielen Amtsgeschäften sich verändern. Beispielhaft sei erwähnt, dass die Erbausschlagung zukünftig in digitaler Form dem zuständigen Nachlassgericht übermittelt wird. Die vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten werden für eine Arbeitsentlastung in den Notarstellen beitragen. Jedoch nur dann, wenn die Möglichkeiten so genutzt werden, dass Arbeiten entsprechend den Neuerungen ausgeführt und nicht der Versuch unternommen wird, „altbewährtes“ zu bewahren und mit dem „neuen“ zu kombinieren. Die Veranstaltung wird die Teilnehmer in die notwendigen Denk- und Arbeitsprozessen einführen.
Inhalt:
- gesetzliche Neuerungen BGB, BeurkG. NotAktVV, GNotKG
- Vorstellung einzelner Abwicklungsschritte als Vergleich Papier- oder digitale Urkunde
- Erbausschlagung
- Grundstückskauf mit oder ohne elektronischem Grundbuchbezug
- Ehevertrag
- Vorsorgevollmacht